- Kompensationsgeschäft
- Kom|pen|sa|ti|ons|ge|schäft 〈n. 11〉 Warenaustausch
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Kom|pen|sa|ti|ons|ge|schäft, das (Wirtsch.):a) Tauschgeschäft;b) Ausgleichsgeschäft, bes. zur Aufrechterhaltung von Kauf- u. Verkaufsaufträgen bei Wertpapieren.* * *
Kompensationsgeschäft,1) Außenwirtschaft: Gegenseitigkeitsgeschäft, Kopplungsgeschäft, vertragliche Vereinbarung, bei der ein Import- mit einem Exportgeschäft verknüpft wird. Kompensationsgeschäfte umfassen in der Regel zwei getrennte Verträge, die unabhängig voneinander abgewickelt und in konvertibler Währung erfüllt werden. Die Grundform des Kompensationsgeschäfts ist das Parallelgeschäft (Gegengeschäft, Gegenlieferungsgeschäft, Counterpurchase), bei dem sich der Exporteur verpflichtet, Waren oder Dienstleistungen im Wert eines bestimmten Prozentsatzes des Liefervertrages aus dem Partnerland zu importieren und gegebenenfalls in Drittländer zu exportieren, wobei Import- und Exportvertrag vollkommen unabhängig voneinander sind. Beim Rückkaufgeschäft (Buy-back-Geschäft) liefert der eine Partner (meist ein Unternehmen aus einem westlichen Industrieland) Maschinen und Anlagen, deren Wert er ganz oder teilweise aus oft über Jahre dauernder Lieferung von damit erstellten Produkten zurückerhält (z. B. Stromlieferungen aus osteuropäischen Ländern als Kompensation für die Errichtung beziehungsweise Modernisierung von Kraftwerken). Wird der Export von Waren mit weiteren Kooperationsformen (z. B. Direktinvestitionen, Jointventures) verknüpft, spricht man von Offsetgeschäften. Spielen finanzielle Transaktionen keine Rolle und werden auf der Basis eines Vertrages Waren gegen Waren getauscht, liegt ein Tauschgeschäft (Bartergeschäft) vor. Diese Form von Kompensationsgeschäften ist im internationalen Rohölgeschäft verbreitet (»Ölbarter«). Im weitesten Sinn kann auch die Abrechnung von Außenhandelsgeschäften im Rahmen von Clearingabkommen zu den Kompensationsgeschäften gezählt werden (Clearing).Nach Schätzungen haben Kompensationsgeschäfte einen Anteil von rd. 10 % am gesamten Welthandel. Sie sind verbreitet im Außenhandel der Industriestaaten mit den Reformländern Mittel- und Osteuropas und mit Entwicklungsländern sowie beim Warenaustausch zwischen Entwicklungsländern. Neben bilateralen Kompensationsgeschäften sind auch Dreiecksgeschäfte üblich (Switchgeschäft), bei denen mehrere Kompensationsgeschäfte mit mehreren Partnern in verschiedenen Ländern miteinander verbunden werden. Gründe für Kompensationsgeschäfte liegen v. a. in der Devisenknappheit einzelner Länder. So werden durch Bartergeschäfte Liquiditätsprobleme überwunden, beim Counterpurchase steht dem Devisenabfluss auch ein Devisenzufluss gegenüber. Importe werden zugelassen, gegebenenfalls können neue Projekte finanziert und ein Technologietransfer ermöglicht werden (z. B. beim Offsetgeschäft), ohne dass sich die Zahlungsbilanz verschlechtert. Zugleich wird auch der Export des importierenden Partnerlandes gefördert (Kompensationsgeschäfte können helfen, Märkte in Industrieländern zu erschließen). Kompensationsgeschäfte werden auch zur Umgehung von Kontingenten (z. B. Unterlaufen von Preisabsprachen und Förderquoten im Rahmen der OPEC) und bei Beschränkungen des internationalen Zahlungsverkehrs getätigt.2) Bankwesen: Kompensation.* * *
Kom|pen|sa|ti|ons|ge|schäft, das (Wirtsch.): a) Tauschgeschäft; b) Ausgleichsgeschäft, bes. zur Aufrechterhaltung von Kauf- u. Verkaufsaufträgen bei Wertpapieren.
Universal-Lexikon. 2012.